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Wir wollen damit sagen "wir lassen niemanden baden gehen" in der wahren Bedeutung des volkstümlichen Ausspruchs.
Der Art.3 Abs.2 Satz 2 GG sagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Diese Ausstellung ist nichts anderes als die praktische Ausgestaltung
dieses zunächst formalen Rechts.
Gerade dort, wo Macht und Chancen ungleich verteilt bleiben, wird Brüderlichkeit/
Schwesterlichkeit zum wesentlichen und notwendigen Bestandteil des demokratischen
und sozialen Bewußtseins. Im Umgang mit Behinderten trifft dies im besonderen
Maße zu.
Diese Ausstellung hat diesen Gedanken als Hintergrund, hier schließt sich
der Kreis: "wir lassen niemanden baden gehen",
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